AGBs
AppStrom ist ein Angebot der Stadtwerke Düren GmbH 😎
§ 1 Vertragsgegenstand und Kundenkreis
1.1 Leistungsgegenstand und Zielgruppe
Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen AppStrom ausschließlich Haushaltskunden mit Elektrizität in Niederspannung im Rahmen eines Sondervertrags beliefert.
Verbrauchs-Obergrenze: Der Stromliefervertrag richtet sich an Kunden, deren Jahresverbrauch 20.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt.
Zählertypen: Für die vertragsgemäße Lieferung sind ausschließlich intelligente Messsysteme (Smart Meter) oder Zähler des Herstellers inexogy zugelassen.
1.2 Pflicht zur Abnahme und Lieferverpflichtung
AppStrom ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang zu decken, sofern der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nicht unterbrochen hat oder AppStrom infolge höherer Gewalt oder unzumutbarer Umstände an der vertragsgemäßen Lieferung gehindert ist. AppStrom kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter beauftragen.
1.3 Bevollmächtigung zum Lieferantenwechsel
Mit Vertragsschluss erteilt der Kunde AppStrom hiermit die Vollmacht, im eigenen Namen eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vorzunehmen und einen bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. Der Kunde verpflichtet sich, AppStrom hierfür die erforderlichen Vertragsdaten zur Verfügung zu stellen.
§ 2 Preis & Datenlieferung
2.1 Preiszusammensetzung
Der Preis, den der Kunde für den gelieferten Strom zahlt, setzt sich zusammen aus:
(a) Spotmarktpreis: Der Preis, den die EPEX Spot SE für jede Stunde des Folgetages festlegt. Die tagesaktuellen Preise sind über die Website der EPEX Spot SE sowie über AppStrom (Web und App) einsehbar.
(b) Einkaufskosten: Zusätzlich zum Spotmarktpreis werden Einkaufskosten erhoben. Diese werden in der Angebotsdarstellung transparent ausgewiesen.
(c) AppStrom-Gebühr: Eine von AppStrom erhobene Gebühr, deren Höhe und Zusammensetzung in der Angebotsdarstellung ersichtlich ist.
(d) Weitere Preisbestandteile: Diese umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, dem Nachweis der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Netznutzungsentgelten, Messstellenbetrieb, Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und sonstigen Umlagen entstehen.
2.2 Durchschnittspreis im ersten Monat
[2.2.1] Wenn ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut ist, gilt abweichend von Abs. 2.1 bis zum Ende des ersten vollen Liefermonats (Kalendermonat) der Durchschnittspreis des Day-Ahead-Preises des jeweiligen Monats, der mit dem Monatsverbrauch verrechnet wird. Der unter Abs. 2.1 beschriebene Mechanismus zur Preisfindung gilt in diesem Fall ab dem folgenden Monat. Dies gilt nur für Tarife ohne "Einkaufskosten". Für Tarife mit "Einkaufskosten" gilt von Beginn an der unter Abs. 2.1 beschriebene Mechanismus zur Preisfindung.
2.3 Datenlieferung und Messsysteme
[2.3.1] Wenn du ein intelligentes Messsystem (sogenannter Smart Meter, der die Verbräuche stundengenau übermitteln kann) hast, dann wird der tatsächliche Energieverbrauch in der betreffenden Stunde genau zugeordnet. AppStrom akzeptiert ausschließlich intelligente Messsysteme (Smart Meter) oder Zähler des Herstellers Inexogy für eine stundengenaue Verbrauchserfassung. Wenn du ein intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MsbG hast, gilt das nur, wenn der Messstellenbetreiber AppStrom die stündlichen Messwerte in angemessener Form zur Verfügung stellt. Bei einem freien Messsystem nach § 2 Nr. 13 MsbG oder einer anderen technischen Einrichtung ist eine stundengenaue Zuordnung der Verbräuche nur möglich, wenn das entsprechende Messsystem oder die technische Einrichtung in das System von AppStrom integriert ist. Dies ist aktuell nur beim Messstellenbetreiber inexogy der Fall. Die Verwendung anderer Zähler oder Messsysteme ist nicht zulässig. Wenn der Stromverbrauch mit einer herkömmlichen Messeinrichtung oder einer modernen Messeinrichtung nach § 2 Nr. 15 MsbG gemessen wird, ohne dass Stundenwerte übermittelt werden, oder wenn eine stundengenaue Messung des Stromverbrauchs aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Voraussetzung für die Energielieferung und der Vertrag wird seitens AppStrom storniert oder gekündigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben über den verbauten Zähler gemacht hat.
[2.3.2] Solange eine stundengenaue Erfassung des Energieverbrauchs nicht möglich ist (z. B. aufgrund einer fehlenden RLM-Bilanzierung deines intelligenten Messsystems oder fehlender Datenlieferung seitens des Messstellenbetreibers), können mögliche Einsparungen aus der Abrechnung von Spotmarktpreisen nicht oder nicht vollständig genutzt werden.
2.4 Risikohinweis
Der Spotmarktpreis unterliegt einer stündlichen Änderung. Dies kann zu Einsparungen führen, wenn die Preise unter denen von Festpreisangeboten liegen, birgt jedoch auch das Risiko, dass die Preise zeitweise deutlich höher ausfallen. Eine Absicherung gegen höhere Kosten besteht in diesem Modell nicht.
§ 3 Vertragsbeginn und Vertragsschluss
3.1 Zustandekommen des Vertrags
(a) Angebot und Annahme: Die Darstellung der Leistungen auf www.appstrom.de sowie in der AppStrom-App stellt keine verbindliche Offerte dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt durch das Anklicken des Buttons „Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot ab.
(b) Vertragsbestätigung: AppStrom bestätigt den Eingang des Angebots elektronisch. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen (z. B. per E-Mail) Vertragsbestätigung zustande.
(c) Vorlieferantenwechsel: Der Lieferbeginn erfolgt erst nach Vorliegen der Bestätigung des bisherigen Lieferanten über die Kündigung des bisherigen Vertrags.
(d) Handlungen Dritter: Handelt ein Dritter im Namen oder unter dem Namen des Kunden, behält sich AppStrom vor, den Vertrag zu widerrufen, sofern nicht umgehend eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.
§ 4 Messeinrichtungen und Berechnungsfehler
4.1 Messung des Energieverbrauchs
Die Lieferung von Elektrizität wird anhand der vom Messstellenbetreiber erfassten Verbrauchsdaten bestimmt. Bei fehlerhaften oder nicht ordnungsgemäßen Messungen ist der korrigierte Verbrauch maßgeblich.
4.2 Korrekturansprüche
Ansprüche wegen Berechnungsfehlern sind auf den Zeitraum vor der Feststellung des Fehlers beschränkt, maximal jedoch auf drei Jahre, sofern sich der Fehler über einen längeren Zeitraum erstreckt.
§ 5 Abrechnung
5.1 Abrechnungsgrundlage
Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt stündlich auf Basis der übermittelten Verbrauchsdaten.
Kann die lückenlose Übermittlung der Verbrauchsdaten nicht sichergestellt werden (vgl. § 2.3), wird der Vertrag gemäß § 2.3 gekündigt.
5.2 Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält seine Rechnung spätestens drei Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums.
5.3 Fälligkeit und Zahlungsmöglichkeiten
Rechnungen sind spätestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
Die bevorzugte Zahlungsmethode ist das SEPA-Lastschriftverfahren; alternativ kann per Überweisung gezahlt werden.
Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde die entstehenden Kosten.
§ 6 Vertragsänderungen
6.1 Allgemeine Regelungen
AppStrom behält sich vor, die AGB sowie tarifliche Preisbestandteile anzupassen, wenn unvorhersehbare Ereignisse, Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder Verwaltungsentscheidungen dies erforderlich machen.
6.2 Informationspflicht und Sonderkündigungsrecht
Über geplante Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden in klarer und verständlicher Textform informiert.
Der Kunde hat das Recht, diesen Änderungen innerhalb der angekündigten Frist zu widersprechen. Wird kein Widerspruch fristgerecht erklärt, gelten die Änderungen als genehmigt.
Alternativ kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
§ 7 Haftung
7.1 Allgemeine Haftung
AppStrom haftet nicht für Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung, soweit diese auf Störungen des Netzbetriebs, des Netzanschlusses oder des Messstellenbetriebs beruhen, es sei denn, AppStrom hat diese Störungen zu vertreten.
Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Umzug
8.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfristen beendet wird.
8.2 Ordentliche Kündigung
Kunden können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
AppStrom kann den Vertrag jederzeit von Anbieterseite mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Ein Kündigungsbutton auf www.appstrom.de ermöglicht dem Kunden eine unmittelbare Kündigung in Textform.
8.3 Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
AppStrom ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung wird der Kunde mindestens zwei Wochen schriftlich auf den Zahlungsverzug hingewiesen.
8.4 Umzug
Bei einem Wohnsitzwechsel endet der Vertrag automatisch mit Auszug, sofern nicht rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor dem Auszug) eine Kündigung erklärt oder – sofern AppStrom an der neuen Lieferstelle eine Fortführung der Belieferung ermöglichen kann – eine Übertragung des Vertrags angeboten wird.
Der Kunde ist verpflichtet, AppStrom über einen anstehenden Umzug mit Angabe der neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- bzw. Einzugsdatums zu informieren.
§ 9 Widerrufsrecht
9.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.2 Widerrufsverfahren
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an:
hi@appstrom.de
Im Widerruf müssen Sie nicht die Gründe für Ihren Entschluss angeben. Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts ist gewahrt, wenn die E-Mail vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
9.3 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle von Ihnen geleisteten Zahlungen, soweit sie noch nicht für bereits verbrauchte Energie oder bereits entstandene Kosten verwendet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei AppStrom eingegangen ist. Bereits verbrauchte Energie sowie entstandene Kosten (z. B. für die Inanspruchnahme der Dienstleistung oder Lieferkosten) werden nicht zurückerstattet.
§ 10 Datenschutz
AppStrom erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen sind unter https://appstrom.de/datenschutz abrufbar.
§ 11 Verbraucherrechte und Informationspflichten
11.1 Beschwerdeverfahren und Schlichtung
Bei Fragen, Beschwerden oder Streitigkeiten wendet sich der Kunde bitte an den AppStrom-Kundenservice.
Im Falle von Unstimmigkeiten steht dem Kunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. offen.
Weitere Informationen zu Verbraucherrechten sowie zur Online-Streitbeilegung sind in der jeweils aktuellen Verbraucherinformation abrufbar.
§ 12 Sonstiges
12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.
12.2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Stadtwerke Düren GmbH
Arnoldsweilerstraße 60
52351 Düren
Geschäftsführung: Maria Creeten
12.3 Kundenservice
Bei Fragen zu Produkten, Rechnungen oder weiteren Anliegen steht der AppStrom-Kundenservice zur Verfügung:
E-Mail: hi@appstrom.de
Per App: Unter „Einstellungen → Kundenservice“
Per Chatbot: Über www.appstrom.de