AGBs

AppStrom ist ein Angebot der Stadtwerke Düren GmbH 😎

Stand: 01.06.2024

1. Vertragsgegenstand

[1.1] Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Düren GmbH unter der Marke AppStrom (nachfolgend: „AppStrom“) den Kunden im Rahmen eines Sondervertrags außerhalb der Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung auf Basis von stündlichen Verbrauchswerten für den Eigenverbrauch beliefert. Der Messstellenbetrieb für die Entnahmestelle des Kunden ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.

[1.2] AppStrom ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange AppStrom an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. AppStrom darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

[1.3] Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Energiemenge zu dem vereinbarten Preis abzunehmen und zu bezahlen. Der geltende Tarif ergibt sich aus der Angebotsdarstellung in der Bestellstrecke auf www.appstrom.de.

2. Preis & Datenlieferung

2.1 Preis

[2.1.1] Der Preis, den du für den Strom bezahlst, besteht aus dem Spotmarktpreis und weiteren Bestandteilen.

[2.1.2] Spotmarktpreis: Der Spotmarktpreis ist der Preis, den die EPEX Spot SE festlegt. Die EPEX Spot SE ist eine europäische Plattform, auf der Strom kurzfristig gehandelt wird. Sie betreibt auch den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal am Tag die Preise für jede Stunde des nächsten Tages in Euro pro Megawattstunde festgelegt und veröffentlicht. Du kannst diese Preise auf der Website der EPEX Spot SE und in der AppStrom-App nachsehen. Der Preis, der für jede Stunde des nächsten Tages festgelegt wird, wird dann an dich weitergegeben.

[2.1.3] Risikohinweis: Der Spotmarktpreis ändert sich automatisch und AppStrom hat keinen Einfluss darauf, wie er sich ändert. AppStrom weist dich darauf hin, dass die Preise, die für jede Stunde eines Tages gelten, nicht im Voraus feststehen, sondern sich stündlich basierend auf den Spotmarktpreisen ändern. Das bedeutet für dich, dass es sowohl Chancen als auch Risiken gibt, wenn du im Vergleich zu einem Stromvertrag mit einem festen Preis Strom beziehst. So können die Spotmarktpreise unter die Preise fallen, die am Markt für Festpreisangebote angeboten werden, wodurch du bei den Kosten für den Strombezug viel sparen kannst. Aber die Spotmarktpreise können auch höher sein als die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen. In diesem Fall gibt es für dich keine Absicherung gegen sehr hohe Stromkosten, die weit über dem Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge liegen können.

[2.1.4] Weitere Preisbestandteile: Zusätzlich zu den Spotmarktpreisen enthält der Strompreis die weiteren Kosten, die AppStrom hat (z.B. für den Nachweis, dass der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde) sowie die Gebühr, die AppStrom verlangt. Darüber hinaus bestehen die weiteren Preisbestandteile aus den Gebühren für die Nutzung des Netzes, dem Entgelt für den Betrieb der Messstelle einschließlich etwa bestellter Zusatzleistungen, soweit dieses nicht Bestandteil eines separaten Vertrages zwischen dir und einem Messstellenbetreiber ist, der Umsatzsteuer, der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe, den Umlagen gemäß §§ 12, 2 Nr. 17 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG - KWKG-Umlage und Offshore-Umlage) und der Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

[2.1.5] Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.

[2.1.6] Auf Grund der stündlichen wechselnden Preise haben Kund:Innen jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen.

2.2 Durchschnittspreis im ersten Monat

[2.2.1] Wenn ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut ist, gilt abweichend von Abs. 2.1 bis zum Ende des ersten vollen Liefermonats (Kalendermonat) der Durchschnittspreis des Day-Ahead-Preises des jeweiligen Monats, der mit dem Monatsverbrauch verrechnet wird. Der unter Abs. 2.1 beschriebene Mechanismus zur Preisfindung gilt in diesem Fall ab dem folgenden Monat.

2.3 Datenlieferung

[2.3.1] Wenn du ein intelligentes Messsystem (sogenannter Smart Meter, der die Verbräuche stundengenau übermitteln kann) hast, dann wird der tatsächliche Energieverbrauch in der betreffenden Stunde genau zugeordnet. Wenn du ein intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MsbG hast, gilt das nur, wenn der Messstellenbetreiber AppStrom die stündlichen Messwerte in angemessener Form zur Verfügung stellt. Bei einem freien Messsystem nach § 2 Nr. 13 MsbG oder einer anderen technischen Einrichtung ist eine stundengenaue Zuordnung der Verbräuche nur möglich, wenn das entsprechende Messsystem oder die technische Einrichtung in das System von AppStrom integriert ist. Dies ist aktuell nur beim Messstellenbetreiber Disovergy / inexogy der Fall. Wenn der Stromverbrauch mit einer herkömmlichen Messeinrichtung oder einer modernen Messeinrichtung nach § 2 Nr. 15 MsbG gemessen wird, ohne dass Stundenwerte übermittelt werden, oder wenn eine stundengenaue Messung des Stromverbrauchs aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Voraussetzung für die Energielieferung und der Vertrag wird seitens AppStrom storniert oder gekündigt.

[2.3.2] Solange eine stundengenaue Erfassung des Energieverbrauchs nicht möglich ist (z.B. auf Grund einer fehlenden RLM-Bilanzierung deines intelligenten Messsystems oder fehlender Datenlieferung seitens des Messstellenbetreibers), können mögliche Einsparungen aus der Abrechnung von Spotmarktpreisen nicht oder nicht vollständig genutzt werden.

3. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Kündigung und Umzug

3.1 Vertragsbeginn

[3.1.1] Kund:Innen können über https://appstrom.de ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Der Zugang des Angebots des Kunden wird AppStrom dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft AppStrom das Angebot.

[3.1.2] Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von AppStrom zustande, die per Mail versendet wird. Mit der Vertragsbestätigung teilt AppStrom das bestätigte Datum für den Lieferbeginn mit. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.

3.2 Vertragslaufzeit und Kündigung

[3.2.1] Der Vertrag kann jederzeit vom Kunden oder von AppStrom mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich bei fehlender Kündigung auf unbestimmte Zeit.

[3.2.2] AppStrom wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.

3.3 Fristlose Kündigung

[3.3.1] Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten.

[3.3.2] AppStrom ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 12.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Datenlieferung seitens des/der Kund:In nicht erfüllt werden (siehe Abs. 2.3). Bei Zahlungsverzug des Kunden kann AppStrom das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

3.4. Umzug

[3.4.1] Der Vertrag endet bei Auszug des/der Kund:In. Der Kunde ist im Falle eines Wohnsitzwechsels verpflichtet, den Liefervertrag mindestens 14 Tagen vor Auszug zu kündigen.

4. Messeinrichtungen, Berechnungsfehler

[4.1] Die von AppStrom gelieferte Elektrizität wird durch Messeinrichtungen nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte, korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

[4.2] Ansprüche seitens des/der Kund:In sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.

5. Abrechnung und Aufrechnung

[5.1] Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des Kalendermonats, soweit die Fernübermittlung der Verbrauchsdaten lückenlos erfolgt. Der Kunde erhält seine Rechnung spätestens drei Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums. Bei der Einhaltung der genannten Fristen wird unterstellt, dass alle relevanten Informationen fristgerecht zur Verfügung stehen.

6. Fälligkeit, Zahlungsmöglichkeiten

[6.1] Rechnungen und Abschläge werden zu dem von AppStrom angegebenen Zeitpunkt, spätestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

[6.2] Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden das Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandats oder eine Überweisung zur Verfügung. Das Lastschriftverfahren stellt die bevorzugte Zahlungsweise dar. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.

7. Vertragsänderungen

[7.1] Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. AppStrom kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für AppStrom unzumutbar werden.

[7.2] AppStrom wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 14.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung.

[7.3] Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 14.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn AppStrom die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird AppStrom den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung

[8.1] Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, AppStrom von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von AppStrom gemäß Ziffer 12 beruht. AppStrom wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie AppStrom bekannt sind oder von AppStrom in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

9. Haftung

[9.1] Bei Versorgungsstörungen gemäß Ziffer 8 haftet AppStrom nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 8 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers bzw. des Messstellenbetreibers teilt AppStrom dem Kunden auf Anfrage gerne mit.

[9.2] AppStrom haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. AppStrom haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die Haftung der AppStrom aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

10. Verbraucherrechte

[10.1] Verbraucherbeschwerden gemäß § 111a EnWG: Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser AppStrom-Kundenservice (Stadtwerke Düren GmbH, Kundenservice, Postfach 10 19 64, 52319 Düren, Telefon: 02421 / 126-233, Telefax: 02421 / 126-269, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-dueren.de) angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. AppStrom ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.

[10.2] Verbraucherservice der Bundesnetzagentur: Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahn Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Mo. – Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr, Telefon: 030 / 22480-500, Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

[10.3] Online-Streitbeilegung nach Art. 14 ODR-Verordnung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung zur Verfügung. Diese können Sie unter folgendem Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumer/odr. Sofern Verbrauchern der Weg zur Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. offen steht, haben Sie auch die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.

11. Sonstiges

[11.1] Datenschutz: AppStrom oder beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die ausführlichen Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO können jederzeit unter https://appstrom.de/datenschutz.html eingesehen werden.

[11.2] Hinweis nach § 4 Abs.2 EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz): Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: https://www.ganz-einfach-energiesparen.de.

12. Vertragspartner

Stadtwerke Düren GmbH, Arnoldsweilerstraße 60, 52351 Düren
Geschäftsführung: Maria Creeten

13. Kundenservice

Bei Fragen zu Produkten und Rechnungen von können Kund:Innen sich jederzeit an den Kundenservice wenden.

E-Mail: hi@appstrom.de
Per App: Einstellungen -> Kundenservice
Per Chatbot: Über www.appstrom.de

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